Gemeinsam mit ihren Franchise- und Kooperationspartnern vermarktet die Porta Mondial AG weltweit mehr als 4.000 Immobilien. In der Region in Kroatien arbeiten wir mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen, die Sie vor Ort kompetent betreuen... Lesen Sie hier mehr...
Dieses wunderschöne Schmuckstück wurde im Jahr 1880 gebaut und im Jahr 2007 komplett renoviert. Bei der Renovierung wurde der traditionelle Stil exzellent mit dem Modernen verbunden, was den Charme dieser Steinvilla ausmacht. So sind alle Räume zeitlos und geschmackvoll eingerichtet.
Die Villa liegt umgeben von Pinien- und Olivenbäumen, fernab von Nachbarn. Hier lässt sich Privatsphäre genießen.
Auf der ersten Etage befinden sich ein Doppelbett und ein Badezimmer mit Dusche/ WC und eine Küche.Die Küche ist komplett ausgestattet. Von dieser Etage gelangt man zum sonnigen Balkon, von welchem man einen herrlichen Blick auf das Meer und die Natur genießen kann.
In der unteren Etage befindet sich ein weiteres Schlafzimmer mit ebenfalls einem kleinen dazugehörigen Badezimmer.
Alle Zimmer sind mit TV- Anschluss sowie Klimaanlage ausgestattet.
Im nicht einsehbaren Garten befinden sich ein Swimmingpool und ein kleiner Grillplatz. Hier lässt sich das kroatische Wetter genießen.
Die Makarska Riviera in Kroatien erstreckt sich ca. 50 km entlang am Fuße des unter Naturschutz stehenden Biokovo Gebirges, von Brela im Westen, bis nach Gradac im Osten.
Das Highlight der Region ist das klare und saubere Wasser, welches anderswo im Mittelmeerraum selten in dieser Qualität zu finden ist.
Makarska hat einen sehenswerten, gut erhaltenen historischen Stadtkern. Bekannt ist Makarska unter anderem für kulturelle Veranstaltungen, wie den Summer Carnival und die Ausrichtung internationaler Tennisturniere.
Viele größere und kleinere Orte liegen wie an einer Perlenkette aufgereiht zu Füßen des mächtigen Biokovo-Massivs und bieten Urlaubsvergnügen für jeden.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.